Bis zu 350,- € jährlich der tatsächlich entstandenen Unterkunftskosten können Auszubildende bei einer Antragstellung bis zum 28.11.2025 erhalten, wenn die Berufsschule im Blockunterricht stattfindet und der Ausbildungsbetrieb die Kosten nicht bzw. nicht vollständig übernimmt. Weitere Informationen und das online auszufüllende und zu unterschreibende Antragsformular finden sich unter www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/SHIBB/Behoerde/02_Betriebliche_Berufliche_Bildung/unterbringungskosten.
Voraussetzungen sind:
– Der Wohnort des Auszubildenden und Ort des Ausbildungsbetriebes müssen in Schleswig-Holstein sein.
– Der Antrag muss schriftlich vor Beginn des ersten Blockunterrichts gestellt werden.
– Dem Antrag sind die Einladung der Berufsschule zum Schulblock, Kopie des Ausbildungsvertrages und der Nachweis über die tatsächlich entstandenen Unterbringungskosten (können bis spätestens 05.12.2025 nachgereich werden) beizufügen.