Mitglied werden

Ihre Mitgliedschaft bei der Kreishandwerkerschaft Westholstein - mehr als nur ein Netzwerk

Neben dem fachlichen Austausch mit Kollegen und Angeboten der Kreishandwerkerschaft bei Beratung und Service bietet die Mitgliedschaft in Ihrer Innung weitere Vorteile.

Die Kreishandwerkerschaft führt für die Innungen folgende Aufgaben kraft Gesetzes bzw. Satzung:


Wahrnehmung der Gesamtinteressen des selbstständigen Handwerks und des handwerksähnlichen...


Unterstützung der Handwerksinnungen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben,


Schaffung / Unterstützung der Einrichtungen zur Förderung und zur Vertretung der gewerblichen, wirtschaftlichen und sozialen Interessen der Mitglieder der Innungen,


Wahrnehmung der Gesamtinteressen des selbstständigen Handwerks und des handwerksähnlichen...


Unterstützung der Behörden bei das Handwerk berührenden Maßnahmen und bei der Erteilung von Anregungen, Auskünften und Gutachten,


Durchführung von der Handwerkskammer erlassenen Vorschriften und Anordnungen.


 

Warum sollten Sie Ihrer Innung beitreten?

Sie erhalten Hilfestellungen in folgenden Bereichen:

Arbeitsrecht
Beratung in allen tarifrechtlichen Fragen, Interessenvertretung gegenüber einzelnen Arbeitnehmern und dem Betriebsrat, Vertretung vor Arbeitsgerichten und gegenüber der Gewerkschaft.
Sozialrecht
Beratung in allen Angelegenheiten der Sozialversicherungen und in Fragen des Handwerkerversicherungsgesetzes, Vertretung vor den Sozialgerichten, Hilfestellungen bei Auseinandersetzungen mit Sozialversicherungsträgern wie Berufsgenossenschaften, Krankenkassen und der Rentenversicherung.
Gewerberecht
Beratung bei Betriebsgründungen, -erweiterungen und -übertragungen, Eintragung in die Handwerksrolle und in das Handelsregister, Beratung in allen Fragen des Wettbewerbsrechts und des sonstigen Gewerberechts, Bekämpfung der Schwarzarbeit.
Vertragsrecht
Außergerichtliche Unterstützung in Fragen des Miet-, Pacht-, Kaufvertrags- und Gesellschaftsrechts, bei der Erstellung von Verträgen usw. Betriebsberatung, Vermittlung kostenloser Betriebsberatung in allen Fragen der Finanzierung durch den Betriebsberater der Handwerkskammer.
Gütestelle
Schlichtung von Streitigkeiten zwischen Mitgliedsbetrieben und deren Auftraggebern, Vermittlung von Gutachten durch die von der Handwerkskammer vereidigten Sachverständigen.
Ausbildungs- und Prüfungswesen
Beratung und Information in allen Ausbildungsfragen, Registrierung der Ausbildungsverhältnisse, Organisation der überbetrieblichen Ausbildung, eigene Lehrwerkstätten, Geschäftsführung der Gesellen- und Abschlussprüfungsausschüsse sowie der entsprechenden Ausschüsse für Lehrlingsstreitigkeiten, Vermittlung in Streitigkeiten zwischen Ausbildern und Auszubildenden.
Gewerbeförderung
Beratung und Interessenvertretung in allen Fragen des öffentlichen Auftragswesens, des Baupreisrechts, Fragen der VOB und des speziellen Baurechts, Beratung von Vergabestellen, Durchführung von Schulungsmaßnahmen, Studienfahrten und Ausstellungen für alle Handwerksberufe.
Information
Schnelle Information durch einen aktuellen Rundschreibendienst, intensive Öffentlichkeitsarbeit, insbesondere in der örtlichen Fachpresse. Übrigens: Die Mitgliedsbeiträge an die Innung sind abzugsfähige Betriebsausgaben.
Rahmenverträge
Je nach Gewerk bieten sich Sonderkonditionen an, die wir über die KHs, Landes- oder Bundesverbände an die Innungsmitglieder weitergeben können. Dies betrifft z. B. Telekommunikation, Pkws, Energie etc.

Wer kann überhaupt beitreten?

Mitglied kann jeder selbständige Handwerksbetrieb mit Sitz in den Kreisen Pinneberg und Steinburg werden. Mitgliedsanträge senden wir Ihnen auf Wunsch gerne zu. Rufen Sie uns an oder kommen Sie gerne direkt in die Geschäftsstelle nach Horst, Handwerkerallee 13A. Natürlich reicht auch eine Mail oder ein Fax oder Sie verwenden dieses Formular.