Seit dem 5. Dezember 2024 ist die geänderte Gefahrstoffverordnung in Kraft. Dort wurde das sogenannte „Risikokonzept bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen“ vollständig verankert. Je höher das Risiko, desto höher sind die Anforderungen an die Schutzmaßnahmen. Die Gefahrstoffverordnung verpflichtet überdies den Arbeitgeber, der zuständigen Behörde die Überschreitung des Arbeitsplatzgrenzwerts oder Tätigkeiten im Bereich hohen Risikos mitzuteilen. So können die Behörden diese Betriebe bzw. Arbeitsplätze verstärkt auf dem Weg zu einem verbesserten
Arbeitsschutz unterstützen.
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