Zur Gewährung von Resturlaubsansprüchen bleibt die Geschäftsstelle in der Zeit vom 22. Dezember 2025 bis zum 1. Januar 2026 geschlossen. Ab dem 2. Januar 2026 stehen wir Ihnen wieder in gewohnter Weise zur Verfügung.
Zur Gewährung von Resturlaubsansprüchen bleibt die Geschäftsstelle in der Zeit vom 22. Dezember 2025 bis zum 1. Januar 2026 geschlossen. Ab dem 2. Januar 2026 stehen wir Ihnen wieder in gewohnter Weise zur Verfügung.