Schülerinnen und Schüler aus Schleswig-Holstein können auch 2025 wieder eine Prämie erhalten, wenn sie in ihrer Freizeit ein Praktikum in einem Handwerksbetrieb in Schleswig-Holstein absolvieren. Voraussetzungen:
- Freiwilliges Praktikum während der Schulferien
- Mindestalter 15 Jahre
- Besuch einer allgemeinbildenden oder beruflichen Schule (AV-SH, Berufsfachschule I, Berufliches Gymnasium) in Schleswig-Holstein
- Praktikum in einem Handwerksbetrieb in Schleswig-Holstein (ausgenommen elterliche Betriebe)
- Mindestens 3 von 5 vereinbarten Tagen müssen absolviert werden, um das Geld zu erhalten. Fehlzeiten durch zum Beispiel Krankheit bis zu 2 Tage sind zulässig; dann wird aber entsprechend weniger Geld ausgezahlt.
- Den Antrag stellen Schülerinnen und Schüler selbst bei der Handwerkskammer Flensburg. Das Onlineformular finden sie auf der Website der Handwerkskammer Flensburg, das ausgefüllt und unterzeichnet an folgende E-Mail-Adresse gesendet wird: berufsbildung@hwk-flensburg.de. Der Antrag muss vor Beginn des Praktikums gestellt werden. Der Betrieb und ggf. die Eltern müssen unterzeichnen. Nach dem Ende des Praktikums wird sich die Handwerkskammer mit dem Praktikumsbetrieb in Verbindung setzen für einen schriftlichen Nachweis der Anwesenheit.